Standort der Pension:
Pestalozistraße 4
06258 Schkopau, OT Ermlitz

Zimmervermietung Schkeuditz

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Schubert

Vorbemerkung

Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler usw.) veranlasste und von der Pension angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Beherbergungsvertrag (einheitliche Bezeichnung für: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag).
Der Beherbergungsvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter, sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Beherbergungsvertrag ein Mietvertrag. Beherbergungsverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge in mündlicher, schriftlicher und Mail Form, sowie weitere gegenüber Kunden und Gästen erbrachten Leistungen und Lieferungen unter der Firmierung:
Zimmervermietung Schkeuditz
Pestalozzistraße 4
06258 Schkopau OT Ermlitz
vertreten durch den Inhaber Lars Schubert.
(2) Abweichende Bestimmungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich von der Zimmervermietung Schkeuditz anerkannt.
(3) Unter-, bzw. Weitervermietung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Zimmervermietung Schkeuditz gestattet. Eine Nutzung zu anderen Zwecken als zur Beherbergung von Gästen ist nicht gestattet.

§2 Vertragsabschluss

(1) Der Beherbergungsaufnahmevertrag (kurz Vertrag genannt) kommt durch die Bestätigung einer Buchungsanfrage durch die Zimmervermietung Schkeuditz (kurz Pension genannt) zustande.
(2) Vertragspartner sind die Pension, vertreten durch den Inhaber und der Kunde. Für den Fall, dass ein Dritter die Buchung vornimmt haftet er als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsaufnahmevertrag. Des Weiteren ist der Buchende verpflichtet buchungsrelevante Informationen, insbesondere AGB und Hausordnung an den Kunden weiterzuleiten.

§3 Preise, Leistungen, Zahlung

(1) Die Pension ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und sämtliche vereinbarten zusätzlichen Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet für die Überlassung der Übernachtungsmöglichkeit, sowie sämtlicher, weiterer vereinbarter Leistungen die vereinbarten Preise der Pension zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Bei Ankunft muss die gesamte Summe im Voraus bezahlt werden, es sei denn andere Regulierungen werden zuvor schriftlich vereinbart. Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(3) Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Kunde Änderungen der Leistungen, insbesondre Änderungen in Anzahl, Größe oder Aufenthaltsdauer wünscht und dies von der Pension genehmigt wird.
(4) Die Pension ist berechtigt gesetzlich geltende Mahngebühren (derzeit 5 Euro) und Verzugszinsen (derzeit 5% über dem Basiszinssatz) in Rechnung zu stellen. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
(5) Der Betrag der Gesamtrechnung ist spätestens bei Anreise in bar oder als Vorkasse per Überweisung vor der Anreise zu zahlen!

§4 Rücktritt des Kunden, Stornierung oder Nichtinanspruchnahme

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag muss schriftlich erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der Kunde zur Zahlung folgender Stornierungsgebühren verpflichtet:
Rücktritt bis 2 Tage vor Anreise vor 18 Uhr: kostenlos
Rücktritt ab 2 Tage vor Anreise nach 18 Uhr: 100% der Buchungssumme der ersten Nacht
Die Pension ist berechtigt, bei Stornierungen von Buchungen nach 18 Uhr zwei Tage vor Anreisedatum oder bei Nichterscheinen am vereinbarten Anreisetag das gesamte Entgelt für die erste Nacht in Rechnung zu stellen, mit geleisteten Anzahlungen zu verrechnen bzw. die Kreditkarte des Kunden entsprechend zu belasten.
(2) Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen (genaue Stornobedingungen bitte direkt bei der Pension erfragen). Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(4) Der Pension steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden der Pension niedriger als die geforderte Pauschale ist.
(5) Reklamationen sind vom Gast unverzüglich gegenüber der Pension anzusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung und Minderung verwirkt.
(6) Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Die Pension ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden.

§5 Rücktritt der Pension

(1) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Ferner ist die Pension berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
c) die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
e) die Pension von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Pension nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Pension gefährdet erscheinen;
f) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
(3) Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(4) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§6 Zimmerbereitstellung, -rückgabe, -übergabe

(1) Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des Anreisetags zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12 Uhr, von persönlicher Habe des Kunden geräumt, zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension dem Kunden über den entstandenen Schäden hinaus, wegen Vertragsverletzung bis 18 Uhr 50% und ab 18 Uhr 100% des vollen, gültigen Logispreises in Rechnung stellen. Es steht dem Kunden frei der Pension nachzuweisen, dass ihm kein, oder geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Individuelle Vereinbarungen über Ankunfts- bzw. Abreisezeiten sind schriftlich zu vereinbaren.
(5) Teil der AGB ist die Hausordnung der Pension (siehe Anhang) in der jeweils gültigen Fassung.

§7 Haftung, Verjährung

(1) Die Pension haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag.
(2) Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Eine Pflichtverletzung der Pension steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel auftreten wird die Pension unverzüglich für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen um Abhilfe zu schaffen und einen etwaigen Schaden gering zu halten.
(3) Für eingebrachte Sachen haftet die Pension nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Bei sonstigen Schäden ist die Haftung der Pension, darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 2000,00 für Sachschäden und auf max. € 2500,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Pension. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
(6) Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Pension beruhen.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension. Die Pension ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Der Gast akzeptiert mit der Buchung die in der Anlage beigefügte Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung.

Zimmervermietung Schkeuditz, Pestalozzistraße 4, 06258 Schkopau, 07.07.2016